Schul - und Hausordnung der Südend - Grundschule
Regeln im Unterricht
Ich komme pünktlich in den Unterricht.
Ich habe alle Schulsachen dabei, die ich für den
Unterricht benötige.
Ich nehme aufmerksam am Unterricht teil.
Ich verlasse meinen Arbeitsplatz und das Klassenzimmer
nach dem Unterricht sauber und aufgeräumt.
Regeln in der Pause und nach der Pause
Ich bleibe während der großen Pause auf dem Schulhof.
Ich darf auf dem Schulhof nur mit Softbällen werfen.
Ich stelle mich gleich mit dem Klingelzeichen auf und
gehe mit den anderen geordnet ins Schulhaus.
Ich bleibe bei Regenpause im Klassenzimmer.
Ich bleibe bei Lehrerwechsel im Klassenzimmer.
Ich gehe leise im Schulhaus und renne nicht.
Ist die Klassenzimmertür noch verschlossen,
setze ich mich leise an den Rand.
Regeln in der Toilette
Toiletten sind kein Pausen- und kein Spielplatz.
Ich halte die Toilette sauber.
Allgemeine Regeln
Alle am Schulleben Beteiligten versuchen,
Konflikte im Gespräch zu lösen.
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in die Schule bringen,
verabschieden sich bitte spätestens vor der Schulhaustür und
bringen ihr Kind nicht bis zum Klassenzimmer.
Zur ersten Stunde kann das Schulhaus um 7.35 Uhr betreten
werden, zur zweiten Stunde um 8.30 Uhr.
Fortbewegungsmittel jeder Art gehören abgeschlossen an die
Fahrradständer im Hof. Das Befahren des Schulhofes
(Fahrräder, Roller, Inliner, …) ist verboten.
Kaugummi kauen ist nicht gestattet.
Klettern dürfen alle an der Kletterwand; Fassade und Fensterbänke sind tabu. Handys bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Eltern haben Vorbildfunktion.
Alle Schüler und Lehrer entsorgen ihren Müll nach den Vorgaben der Mülltrennung.
Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen. Für verlorene Gegenstände haftet die Schule nicht.
Das Schulgelände darf erst nach Unterrichtsschluss verlassen werden, dann aber unverzüglich. Zum Schutz der Kinder fahren die Erziehungsberechtigten nicht direkt vor den Haupteingang, stehen dort nicht im Halteverbot oder wenden dort gar.
Die Erziehungsberechtigten unterstützen ihre Kinder, zu Fuß zur Schule zu gehen.
Unterrichtsbefreiungen sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen und genehmigen zu lassen. (Klassenlehrer bis zu zwei Tage, darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.)
Kann ein Kind wegen Krankheit oder aus sonstigen triftigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, gilt Folgendes:
- Telefonische/mündliche Benachrichtigung am ersten Tag und vor Unterrichtsbeginn.
- Nachreichung einer schriftlichen Entschuldigung mit Begründung spätestens am dritten Fehltag.
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihr Kind die Schulordnung kennt und unterstützen es bei der Umsetzung.
Unser Leitziel
Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem wir uns wohl fühlen. Gehen wir in Achtung und Respekt miteinander um, können wir ungestört und motiviert lernen und lehren. So entwickeln wir uns zu selbständigen, selbstbewussten und mitfühlenden Menschen.
Wenn ich mich nicht an die Regeln halte:
- entschuldige ich mich
- bringe ich wieder in Ordnung, was ich kaputt gemacht habe
- tue ich etwas Gutes für die Schulgemeinschaft: Garderobe aufräumen, ......
- erledige ich eine Extraaufgabe (Regeln abschreiben oder Nachdenkblatt)
- verbringe ich eine gewisse Zeit in einer anderen Klasse
Wenn alles nichts hilft, werden Ordnungsmaßnahmen nach § 90 SchG angewandt.
Jede und jeder hat das Recht, ungestört zu lernen;
jede und jeder hat das Recht ungestört zu lehren.